Rechtliches
Cookie-Richtlinie
Diese Website setzt drei Cookies, alle als First-Party-Cookies und keines davon für Werbung oder Tracking. Hier steht, was jedes einzelne davon tut und wie Sie Ihre Entscheidung ändern.
Keine Werbe-Cookies. Kein Analysedienst. Keine Tracking-Pixel Dritter. Keine externen Schrift-, Karten- oder Videodienste, die Code von den Servern eines anderen Unternehmens nachladen würden.
Die Cookies unten gibt es, damit die Website eine Sitzung halten, ihre Formulare gegen Fälschung schützen und die in diesem Banner getroffene Entscheidung merken kann. Alles darüber hinaus bleibt ausgeschaltet, bis Sie es einschalten.
Das Verzeichnis
Cookies, die diese Website setzen kann
Erzeugt aus der Konfiguration der Anwendung selbst. Die Tabelle führt deshalb genau das auf, was gesetzt werden kann, und nichts, was nicht gesetzt werden kann.
| Cookie | Anbieter | Kategorie | Zweck | Speicherdauer |
|---|---|---|---|---|
_app_session
|
Erstanbieter (diese Website) | Unbedingt erforderlich | Hält Ihre Sitzung und den Token zum Schutz vor Formularfälschung gültig, solange Sie die Website nutzen. | Sitzung |
rem_cookie_consent
|
Erstanbieter (diese Website) | Unbedingt erforderlich | Speichert, welche Cookie-Kategorien Sie erlaubt haben, damit wir nicht erneut fragen. | 6 Monate |
remember_user_token
|
Erstanbieter (diese Website) | Unbedingt erforderlich | Wird nur innerhalb der Anwendung gesetzt, wenn ein angemeldeter Benutzer angemeldet bleiben möchte. | 2 Wochen |
Diese Tabelle wird aus der Konfiguration der Website erzeugt und listet daher genau das auf, was die Anwendung setzen kann.
Was ein Cookie ist und was das Gesetz verlangt
Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die eine Website Ihrem Browser zum Speichern übergibt und bei späteren Anfragen zurückerhält. Vergleichbare Techniken — Local Storage, Session Storage — werden hier genauso behandelt.
Nach § 25 Abs. 1 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) bedarf das Speichern von Informationen auf Ihrem Endgerät oder der Zugriff auf bereits dort gespeicherte Informationen Ihrer Einwilligung. § 25 Abs. 2 TDDDG nimmt davon aus, was unbedingt erforderlich ist, um einen von Ihnen ausdrücklich gewünschten Dienst zur Verfügung zu stellen. Soweit wir uns auf die Einwilligung stützen, ist Rechtsgrundlage der damit verbundenen Verarbeitung personenbezogener Daten Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung); soweit wir uns auf die unbedingte Erforderlichkeit stützen, ist es Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, unser berechtigtes Interesse an einer Website, die funktioniert und nicht trivial angreifbar ist.
Die drei Kategorien
- Unbedingt erforderlich
- Hält Ihre Sitzung gültig, schützt Formulare gegen Cross-Site-Request-Forgery und speichert die von Ihnen getroffene Cookie-Entscheidung, damit wir nicht auf jeder Seite erneut fragen. Diese Cookies lassen sich nicht abschalten, denn ohne sie kann die Website Ihnen kein Formular ausliefern und sich nicht merken, dass Sie die übrigen abgelehnt haben.
- Funktional
- Würde Einstellungen merken, etwa eine gewählte Sprache oder eine Layout-Einstellung, soweit diese nicht ohnehin in der URL steht. In dieser Kategorie sind derzeit keine Anbieter konfiguriert; eine Einwilligung führt heute also dazu, dass nichts gesetzt wird. Die Kategorie besteht, damit die Einwilligung an dem Tag, an dem etwas hinzukommt, bereits eingeholt und durchsetzbar ist.
- Analyse
- Würde in aggregierter Form messen, welche Seiten gelesen werden und welche nicht. Auf dieser Website ist heute kein Analysedienst im Einsatz. Wird einer eingeführt, läuft er ausschließlich für Besucher, die in diese Kategorie eingewilligt haben, und diese Seite sowie das Banner werden aktualisiert, bevor er in Betrieb geht.
Die Theme-Einstellung ist kein Cookie
Der Umschalter für helle und dunkle Darstellung im Seitenfuß speichert Ihre Wahl im Local Storage Ihres Browsers unter dem Schlüssel rem-theme. Sie verlässt Ihr Endgerät nie, wird mit keiner Anfrage übertragen und dient nicht dazu, Sie wiederzuerkennen. Wenn Sie die Websitedaten Ihres Browsers löschen, wird sie entfernt.
Cookies innerhalb der Anwendung
Die Anmeldung bei Real Estate Management unter der Anwendungs-URL setzt ein Sitzungs-Cookie und, wenn Sie „Angemeldet bleiben“ ankreuzen, ein dauerhaftes Authentifizierungs-Cookie. Beide sind unbedingt erforderlich, um Sie angemeldet zu halten, und keines von beiden wird zu einem anderen Zweck verwendet.
Daten, die Sie innerhalb der Anwendung eingeben, sind von den Cookies dieser Website zu trennen. Sie unterliegen der Datenschutzerklärung und, für Kunden, einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
Einwilligung ändern oder widerrufen
Nutzen Sie die Cookie-Einstellungen auf dieser Seite oder den Link „Cookie-Einstellungen“ im Fuß jeder Seite. Der Widerruf der Einwilligung ist genauso einfach wie ihre Erteilung — das verlangt Art. 7 Abs. 3 DSGVO. Ihre Entscheidung wird sechs Monate gespeichert, danach fragen wir erneut. Wir fragen ebenfalls erneut, wenn sich die Kategorien oder die dahinterstehenden Dienste ändern.
Cookies im Browser steuern
Jeder aktuelle Browser lässt Sie Cookies blockieren oder löschen, entweder generell oder je Website, im Bereich Datenschutz oder Website-Einstellungen. Wenn Sie unbedingt erforderliche Cookies blockieren, funktionieren die Formulare dieser Website nicht mehr, weil das Token gegen Formularfälschung keinen Ablageort hat. Das Blockieren der übrigen hat hier heute keine Auswirkung.
Server-Logdateien
Unabhängig von Cookies protokolliert der Webserver jede Anfrage — Zeitpunkt, angeforderte Seite, Antwortstatus, verweisende Seite, Browserkennung und IP-Adresse —, um den Dienst zu betreiben sowie Angriffe zu erkennen und aufzuklären. Diese Verarbeitung ist in der Datenschutzerklärung beschrieben und hängt nicht von Ihrer Cookie-Entscheidung ab, weil sie auf unserer Seite stattfindet und nicht auf Ihrem Endgerät.
Änderungen dieser Richtlinie
Ändert sich der Satz der Cookies, ändern sich diese Seite und das dahinter liegende Cookie-Verzeichnis mit, und die Version der Einwilligung wird erhöht, sodass alle erneut gefragt werden. Diese Richtlinie wurde zuletzt am 3. August 2026 überprüft.
Fragen dazu?
Datenschutzfragen beantworten dieselben Leute, die den Code schreiben. Dazwischen liegt keine Ticket-Warteschlange.